

Vermögenschaden
Manager Haftpflicht -Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
Unternehmens D&O
VN ist Gesellschaft VP GF, Vorstand AR …Vermögensschaden
WER
Innenverhältnis / Ersatzanspruch interne Ansprüche
Aussenverhältis / Ersatzansprüche externe Dritte Stellen Ansprüche
Tochter und Mutterkonzene § 244 UGB
Schwester Gesellschaften nicht automatische versichert
GmbH : GF/AR/Beirat
AG: Vorstand / AR / Beirat
Stiftung und Verein : Vorstand / AR
Leitende Angestellte Haftungsbegrenzung § 4 DHG richterliche Mäßigung bis auf 00
Entschuldbare Fehlleistung ..
Rest-Haftungsrisiko: Warum gewerberechtliche Geschäftsführer und leitende Angestellte trotzdem einen persönlichen D&O Schutz von R+V brauchen!
Obwohl diese leitenden Angestellten Mitglieder des Managementboards sind und meist auch Budgetverantwortung haben, sind sie arbeitsrechtlich als Dienstnehmer zu werten. Sie kommen zwar in den Genuss der Haftungsprivilegierung nach dem DHG, ein Restrisiko bleibt dennoch, zumal die Mäßigung des Schadenersatzanspruches dem Gericht obliegt – und wie diese dann entscheiden, ist schwer vorhersehbar! Dies bedeutet eine Einschränkung der finanziellen Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, der Verfahrenskosten schon vorstrecken muss und gleichzeitig vielleicht auch seinen Job gefährdet sieht.
WAS ist versichert
Kontrolle, Beratende und Geschäftsführende Tätigkeiten
Operative Tätigkeiten
ODL Mandate / Fremdmandate — Profit-Non Profit zb Vereinstätigkeiten
GF/Vorstand Plichtenkatalog
Aus Gesetzen oder Verträgen
GmbH Gesetz ordentlicher/gewissenhaften Geschäftsführung
Gutgläubig, ohne Eigeninteresse , zum Wohle der Gesellschaft
Auf Grundlage ausreichender und angemessener Informationen
§25 Abs 1 und Abs2
Gehaftet wird mit Aufnahme des Amtes ( nicht erst mit Eintrag ins FB )
Unbegrenzt gesamten Privatvermögen
Beweislastumkehr Organ ist sorgfältigen Handlung beweispflichtig
Zweifaches Risiko Innen&Außenhaftung
5 Jahren Verjährung