

SpeedSurance – Innovative TIPPS :
Diese Zusatzpakete sind als Information für Sie gedacht und stellen einen Auszug der Möglichkeiten unserer Versicherungspartner VAV und Wiener Städtischen Versicherung dar.
Für weitere Details können Sie mir per Mail, Chat oder Telefon kontaktieren.
INSASSENUNFALLVERSICHERUNG
Die VAV Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Unfalls und stellt damit eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung dar.
Das sind Ihre Vorteile:
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Verschuldensfrage nicht relevant
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Leistung, wenn der Unfallverursacher nicht versichert oder mittellos ist oder der Schuldige
nicht ermittelt werden kann
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Deckung auch bei Unfällen, die beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- oder Entladen des
Fahrzeugs passieren
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Keine Anrechnung von anderen Versicherungsleistungen im Schadenfall
Versicherungsumfang
Alle Unfälle die sich im Zusammenhang mit der Benützung Ihres KFZ ereignen.
Versicherte Personen
Der Lenker und alle Insassen.
Die vereinbarte Versicherungssumme gilt für das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug.
Die auf die einzelne versicherte Person entfallende Versicherungssumme errechnet sich aus der Teilung der Pauschalversicherungssumme durch die im Unfallzeitpunkt versicherten Personen.
Sie erhöht sich um 100 %, wenn zum Unfallzeitpunkt zwei, um 150 %, wenn drei oder mehr Personen versichert sind.
LENKERUNFALLVERSICHERUNG
Versichert ist der berechtigte Lenker des in der Polizze versicherten Fahrzeuges.
Was ist versichert?
Versichert sind subsidiär folgende, infolge eines Verkehrsunfalls entstandene, Personen- und Sachschäden der versicherten person gemäß österreichischem Recht
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Schmerzengeld
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Verdienstentgang aufgrund des Personenschadens
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Haushaltshilfe (begrenzt mit EUR 40,00 pro Tag für max. 25 Tage)
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Sachschäden an der getragenen Kleid
• Psychologische Erstbetreuung nach einem verschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden bis EUR 200,00 (wenn medizinisch indiziert)
Umfang der Entschädigungsleistung
Die Leistung des Versicherers pro Schadenfall ist mit EUR 100.000,00 im Rahmen der
Pauschalversicherungssumme begrenzt. Abweichend von Art. 6 AKHB.
Vertragsgrundlagen
Der Lenkerunfallversicherung liegen die AKHB zugrunde. Der Artikel 1 AKHB wird um die Lenkerunfallversicherung erweitert.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind:
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die in Artikel 8 AKHB genannten Ausschlüsse
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Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verkehrsunfälle durch die versicherte Person
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Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen
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wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat
(ausgenommen sind erlaubte Ausnahmen im Sinne des KFG)
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der versicherten Person aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen zustehenden
kongruente Ansprüche aufgrund des Verkehrsunfalls gegenüber Dritten (wie z.B. Sozialversicherungsträger, Arbeitgeber, private Krankenversicherer), sowie Schadenersatzansprüche gegen Dritte und deren Haftpflichtversicherer (Subsidaritätsprinzip)