

SpeedSurance – Innovative TIPPS :
Diese Zusatzpakete sind als Information für Sie gedacht und stellen einen Auszug der Möglichkeiten unserer Versicherungspartner VAV und Wiener Städtischen Versicherung dar.
Für weitere Details können Sie mir per Mail, Chat oder Telefon kontaktieren.
Produkt KFZ Haftpflicht
KFZ HAFTPFLICHT :
LEIHWAGEN - VARIANTE B
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf den Ersatz von Leihwagenkosten für die Reparaturdauer bzw. den Ersatz des Verdienstentganges für den Zeitraum, der sich aus der Nichtbenützbarkeit des Fahrzeuges ergibt. Dafür zahlen Sie 25 % Zuschlag auf Ihre Haftpflicht-Versicherungsprämie exkl. der motorbezogenen Versicherungssteuer.
LEIHWAGEN Variante A
Kein Leihwagen Anspruch
FREISCHADEN :
Sichern Sie sich einen Freischaden ,der erste Haftpflichtschaden innerhalb eines Beobachtungszeitraumes führt zu keiner höheren Prämie .
VERSICHERUNGSSUMME KFZ-HAFTPFLICHT
Wählen Sie Ihre Versicherungssumme (in Euro):
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7,6 Millionen - gesetzliche Mindestversicherungssumme
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10 Millionen - inklusive "Subsidiärer Lenker-Haftpflichtversicherung"
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15 Millionen - hohe Sicherheit - inklusive "Subsidiärer Lenker-Haftpflichtversicherung"
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20 Millionen - optimale Sicherheit - inklusive "Subsidiärer Lenker-Haftpflichtversicherung"
Subsidiäre KFZ-Lenker-Haftpflichtversicherung - kostenlos ab 10 Millionen Euro Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer deckt durch die subsidiäre Lenker-Haftpflichtversicherung das Risiko ab, dass er in Europa (Geltungsbereich gemäß AKHB) ein Kraftrad oder einen PKW/Kombi lenkt, dessen Eigentümer oder Versicherungsnehmer er nicht ist, für das keine ausreichende Deckungssumme besteht. Die Deckungssumme der subsidiären Lenker-Haftpflichtversicherung entspricht dem Ausmaß der Deckungssumme des aufrechten KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrages des Versicherungsnehmers bei der VAV.
Das heißt, egal wessen Fahrzeug Sie lenken, in Österreich und dem europäischen Ausland sind Sie immer mit Ihrer Haftpflichtversicherungssumme von mind. 10 Millionen Euro versichert!
Für Vermögensschäden, die nicht Personen- oder Sachschäden sind, leisten wir bis zu EUR 80.000.
!! Hinweis: Haftpflicht - Schadenersatzbeitrag für Jugendliche Lenker
Verursacht ein Lenker, der das 23. Lebensjahr nicht vollendet hat, einen leistungspflichtigen Schaden, so gelangt ein Schadenersatzbeitrag zur Vorschreibung. Der Schadenersatzbeitrag beträgt für jeden Versicherungsfall nicht mehr als die Entschädigungsleistung, höchstens jedoch EUR 400,00 inkl. Versicherungssteuer. Sind im Versicherungsfall sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskosparte betroffen, wird der Selbstbehalt nur einmal, aus der Kaskoversicherung, vorgeschrieben.
Der Schadenersatzbeitrag kommt nicht zum Tragen, wenn es sich um eine genehmigte L-17 Ausbildungsfahrt oder um eine genehmigte L-Übungsfahrt gemäß § 122 KFG handelt und wenn gemäß Motorradtarif die Versicherung als „jugendlicher Lenker“ erlaubt ist. Nicht unter diese Vereinbarung fallen Fahrten, die Inhaber eines Probeführerscheines, im Rahmen der Mehrphasenausbildung absolvieren (Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings).