

SpeedSurance – Innovative TIPPS :
Diese Zusatzpakete sind als Information für Sie gedacht und stellen einen Auszug der Möglichkeiten unserer Versicherungspartner VAV und Wiener Städtischen Versicherung dar.
Für weitere Details können Sie mir per Mail, Chat oder Telefon kontaktieren.
NEUWERTKLAUSEL BEI TOTALSCHADEN
I
n Abänderung von Art. 5 Pkt. 1.2. AKKB leistet der Versicherer im Totalschadenfall nachfolgende Neuwertentschädigung.
Bei Totalschaden des versicherten Fahrzeuges werden im Zeitraum nach der erstmaligen Zulassung ersetzt:
-
1 bis 6 Monate, Versicherungsleistung: 100 % des Anschaffungspreises
-
7 bis 12 Monate, Versicherungsleistung: 90 % des Anschaffungspreises
-
13 bis 18 Monate, Versicherungsleistung: 85 % des Anschaffungspreises
-
19 bis 24 Monate, Versicherungsleistung: 80 % des Anschaffungspreises
-
25 bis 30 Monate, Versicherungsleistung: 75 % des Anschaffungspreises
-
31 bis 36 Monate, Versicherungsleistung: 70 % des Anschaffungspreises
-
37 bis 42 Monate, Versicherungsleistung: 65 % des Anschaffungspreises
-
43 bis 48 Monate, Versicherungsleistung: 60 % des Anschaffungspreises
Ausgangsbasis für die Berechnung der Totalschadenleistung ist der Anschaffungspreis inkl. mitversicherter Sonderausstattung, abzüglich gewährter Rabatte, wobei bei geleasten Fahrzeugen der im Anschaffungspreis enthaltene Anteil an Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Totalschadenfall nicht unter den Umfang der Versicherungsleistung fällt.
-
Hinweis:
Was regelt der Art. 5 Pkt. 1.2. AKKB:
Die Versicherungsleistung bei Totalschaden nach dem Wiederbeschaffungswert.
Der Versicherer leistet jenen Betrag, den der Versicherungsnehmer für ein Fahrzeug gleicher Art und Güte im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalls hätte aufwenden müssen (Wiederbeschaffungswert).